Kommunal- & OB-Wahl am 15.03.2026

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Am 15.03.2026 finden in Hessen die allgemeinen Kommunalwahlen statt. In Hanau werden dabei folgende Gremien neu gewählt:
 
  • Stadtverordnetenversammlung
  • Acht Hanauer Ortsbeiräte
  • Ausländerbeirat
Weiterhin hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hanau in der Sitzung am 30.06.2025 beschlossen, die Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters der Stadt Hanau ebenfalls am 15.03.2026 und eine evtl. erforderliche Stichwahl am 29.03.2026 durchzuführen.
Informationen für Parteien, Wählergruppen & Einzelbewerbende
Parteien und Wählergruppen (sowie Einzelberwerberinnen und -bewerber zur OB-Wahl) können bereits jetzt mit der Aufstellung ihrer Wahlvorschläge beginnen. Die für die Einreichung notwendigen Vordrucke finden Sie hier zum Download:

Kommunalwahlen:
Vordruck KW Nr. 6 - Wahlvorschlag incl. Ergänzungsblatt
Vordruck KW Nr. 9 - Zustimmungserklärung
Vordruck KW Nr. 10 - Bescheinigung der Wählbarkeit
Vordruck KW Nr. 11 - Niederschrift über die Versammlung der Bewerberaufstellung incl. Ergänzungsblatt

Oberbürgermeisterwahl:
Vordruck DW Nr. 6 - Wahlvorschlag
Vordruck DW Nr. 9 - Zustimmungserklärung
Vordruck DW Nr. 10 - Bescheinigung der Wählbarkeit
Vordruck DW Nr. 11 - Niederschrift über die Versammlung der Bewerberaufstellung 
(wird nicht von Einzelbewerbenden benötigt)

Formblatt für Unterstützungsunterschriften:
Das Formblatt kann kostenfrei beim Wahlbüro angefordert werden und wird in digitaler Form zur Verfügung gestellt.

Für Parteien und Wählergruppen gilt:
Bei der Anforderung sind Name und Kontaktdaten der Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese anzugeben. Weiterhin ist die Bewerberaufstellung in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung zu bestätigen.

Einreichungsfrist
Die Wahlvorschläge sind spätestens bis Montag, 05.01.2026, 18:00 Uhr schriftlich bei der Gemeindewahlleiterin der Stadt Hanau einzureichen.

Um vorherige Terminvereinbarung unter den o. g. Kontaktdaten des Wahlbüros wird gebeten!

Hinweis:
Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem genannten Termin einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können.